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FAQ Bausparen

Die wichtigsten Fragen zum Bausparvertrag

FAQ Bausparen

Das Eigenheim ist der Traum vieler Menschen. Viele möchten gerne mietfrei und unabhängig leben, andere sehen es als solide Investition und Sicherheit für die Zukunft. Egal, welche Gründe man nun für die eigene Immobilie hat – der erste Schritt ist immer die Finanzierung. Hier hat man generell zwei Möglichkeiten: eine Baufinanzierung mithilfe eines Darlehens oder den Bausparvertrag. Wer sich beide Finanzierungsmöglichkeiten genauer ansieht, wird erhebliche Unterschiede feststellen. Doch wie genau unterscheiden sie sich? Und welche Finanzierung empfiehlt sich?

Wie funktioniert der Bausparvertrag?

Der Bausparvertrag gliedert sich in drei Teile: Ansparphase, Zuteilungsreife, Darlehensphase. Die Ansparphase beginnt mit dem Abschluss des Bausparvertrags. Sobald die Bausparsumme festgelegt ist, zahlt man Geld (meist monatlich) in den Bausparvertrag ein. Hier erhält man in der Regel eine Guthabenverzinsung. Wird der Bausparvertrag zuteilungsreif, kann man theoretisch über die Bausparsumme verfügen – also den gesamten abgeschlossenen Betrag. Diesen kann man mittels eines Darlehens erhalten. Man befindet sich nun in der Darlehensphase.

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Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Bis ein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, müssen einige Kriterien erfüllt sein. Anhand eines Bewertungssystems werden diese Kriterien bestimmt. Dazu gehört beispielsweise ein Mindestguthaben, das angespart werden muss (z.B. 40% der Bausparsumme). Auch die Laufzeit der Ansparphase wird berücksichtigt. Oftmals stehen im Vertrag weitere Faktoren, die die Bausparkasse zugrunde legt. Einige Wochen bevor der Vertrag zuteilungsreif wird, erhält man darüber eine Information. Will man das Darlehen zu diesem Zeitpunkt nicht in Anspruch nehmen, kann die Zuteilung auch vertragt werden. Generell hängt die Verfahrensweise aber auch vom Anbieter ab und muss individuell geprüft werden.

Wie viel kostet ein Bausparvertrag?

Wie viel ein Bausparvertrag kostet, hängt vom Anbieter ab. Einige Bausparkassen verlangen eine Grundgebühr. Meist wird jedoch ein einmaliger Betrag fällig, die Abschlussgebühr. Sie beträgt beispielsweise 1% der Bausparsumme.

Muss man den Bausparvertrag zum Bauen/Kaufen verwenden?

Bis zum 1.1.2009 konnten Bausparverträge auch für andere Zwecke genutzt werden als für wohnwirtschaftliche. Seitdem müssen aber Nachweise über den Verwendungszweck des Bauspardarlehens gegeben werden. Dies gilt nicht für Abschlüsse von Leuten unter 25 Jahren. Wer noch vor 2009 einen Bausparvertrag eröffnet hat und bis dahin einen Regelsparbetrag angesammelt hat, kann das Darlehen auch heute noch für andere Zwecke nutzen. Einzig die vermögenswirksamen Leistungen können nur dann beansprucht werden, wenn das Darlehen zweckgebunden genutzt wird.

Wie hoch sind die Darlehenszinsen beim Bausparvertrag?

Die Höhe der Darlehenszinsen hängt vom Anbieter und der aktuellen wirtschaftlichen Lage ab. Die Zinsen werden schon bei Abschluss festgelegt. Man sollte sich also einen guten Zeitpunkt aussuchen, um den Bausparvertrag abzuschließen.

Welche Fördermittel kann ich beanspruchen?

Es können vermögenswirksame Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehört die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Wie viel man bekommt, hängt vom eigenen Einkommen und der Bausparsumme ab. Mehr Informationen finden Sie unter vermögenswirksame Leistungen.

Wie flexibel ist ein Bausparvertrag?

Ein Bausparvertrag ist meist sehr flexibel. So kann beispielsweise die Bausparsumme nachträglich verändert werden und das sowohl nach oben als auch nach unten. Damit verändert sich allerdings auch der Zeitpunkt der Zuteilung. Wird die Bausparsumme verringert, erhält man die Abschlussgebühr nicht zurück. Wird sie erhöht, ist meist eine erneute Abschlussgebühr fällig.

Auch die monatliche Einzahlung, die in der Ansparphase erfolgt, kann flexibel geändert werden und an aktuelle Lebensumstände angepasst werden. Zudem kann selbst entschieden werden, ob man das Darlehen nach Zuteilung in Anspruch nimmt. Fragen Sie in so einem Fall aber unbedingt nach den Bereitstellungszinsen.

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