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Förderung

Staatliche Förderung beim Bausparen: Vermögenswirksame Leistungen

Förderung

Ein wichtiger Vorteil des Bausparens ist, dass man staatliche Förderungen in Anspruch nehmen kann. Mit Prämien kann der Bausparer sich etwas zur Bausparsumme dazuverdienen. Die vermögenswirksamen Leistungen erhält der Sparer vom Staat. Die wichtigsten staatlichen Förderungen sind die Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie. Erfahren Sie hier, wie man sie erhält und vor allem, wie viel man vom Staat bekommt.

Die Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage wird, wie der Name vermuten lässt, vom Arbeitgeber gezahlt, kann also nur von Angestellten in Anspruch genommen werden. Wichtig ist, dass das zu versteuernde Einkommen 17.900 (bzw. 35.800 bei Ehepartnern) nicht überschreitet (dieses ist nicht gleichzusetzen mit dem Bruttogehalt). Jeder, der einen Bausparvertrag abgeschlossen hat, erhält jährlich einen Antrag auf vermögenswirksame Leistungen. Dieser Antrag kann dann beim Arbeitgeber eingereicht werden und muss bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Besonders zu beachten ist, dass der Antrag jedes Jahr neu gestellt werden muss.

Die Arbeitnehmersparzulage macht 9% der Sparsumme aus. Bei Ledigen beträgt der maximal förderungsfähige Betrag 470 Euro, bei Verheirateten 940 Euro. Die Arbeitnehmersparzulage macht somit maximal ca. 43 Euro bzw. 85 Euro aus. Auf Wunsch kann diese Summe direkt an die Bausparkasse überwiesen werden.

» Die Arbeitnehmersparzulage wird beim Finanzamt beantragt

Die Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie wurden bereits in den 1950er Jahren eingeführt, um den Menschen nach dem Krieg das Eigenheim zu ermöglichen. Heute wird die Wohnungsbauprämie in erster Linie beim Bausparvertrag gezahlt. Die Prämie beträgt 8,8% der Einzahlungen in den Bausparvertrag. Alleinstehende können somit eine Bausparsumme von maximal 512 Euro, Ehepartner 1024 Euro bezuschussen lassen. Die Maximalsumme, die dem Sparer somit ausbezahlt werden kann, beträgt 45 bzw. 90 Euro. Auch hier gibt es ein Höchsteinkommen (zu versteuerndes Einkommen), das 25.600 bzw. 51.200 Euro nicht überschreiten darf.

Die Besonderheit der Wohnungsbauprämie ist, dass in den ersten sieben Jahre nach Vertragsabschluss eine Sperrfrist herrscht. Wird innerhalb der ersten sieben Jahre nach Beginn des Bausparvertrags über einen Teil der Summe verfügt oder der Bausparvertrag ganz aufgelöst, muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Seit 2009 ist man außerdem verpflichtet, den Bausparvertrag ausschließlich für Wohnzwecke zu nutzen, um Anspruch auf die Prämie zu haben. Einzige Ausnahmen: Der Vertragsabschluss fand vor dem 25. Lebensjahr statt oder der Ehegatte, auf den der Bausparvertrag läuft, stirbt bzw. wird erwerbsunfähig oder der Bausparer wird nach Vertragsabschluss arbeitslos.

» Die Wohnungsbauprämie wird direkt bei der Bausparkasse beantragt.

Die vermögenswirksamen Leistungen im Überblick

  • Alleinstehende können bis zu 88 Euro, Ehepartner bis zu 175 Euro Prämienleistung erhalten
  • Die Arbeitnehmersparzulage muss jedes Jahr neu beantragt werden
  • Seit dem 1.1.2009 darf die Wohnungsbauprämie nur noch beansprucht werden, wenn der Bausparvertrag zu wohnwirtschaftlichen Zwecken genutzt wird
  • Die Zulagen können sowohl in der Anspar- als auch in der Tilgungsphase beansprucht werden

Fazit: Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Die vermögenswirksamen Leistungen sind ein guter Weg, sich beim Bausparen finanziell unterstützen zu lassen. Wer einen Bausparvertrag abschließt, sollte die vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen lassen. Die Bausparkasse unterstützt Sie, indem Sie Ihnen die entsprechenden Formulare zusendet.

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